Elektroroller Revoe Street Motion Tech II 250 W Schwarz

Elektroroller Revoe Street Motion Tech II 250 W Schwarz - 1
Zusammenfassung
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Das folgende Produkt entspricht der Anwendungsverordnung Nr. 2019-1082 vom 23. Oktober 2019. Erinnerung an die Vorschriften: Am 25. Oktober wurde die Anwendungsverordnung Nr. 2019-1082 vom 23. Oktober 2019 in Bezug auf die Vorschriften im Amtsblatt veröffentlicht Personenverkehr In Artikel 3 wird festgelegt, dass Fahrzeuge ohne Sitz, die für die Beförderung durch eine einzelne Person ausgelegt und gebaut sind und ohne Ausrüstung für den Gütertransport sind und die mit einem nicht thermischen Motor oder einer nicht...
Motor-Nennleistung

250Watts

Weiterführende Informationen

Strassenzulassung Schweiz

Das Fahrzeug ist nicht für das Fahren auf öffentlichen Strassen zugelassen. Es wurde ausschließlich für den Gebrauch auf privaten Wegen und Plätzen konzipiert. Das Fahrzeug darf nur benutzt werden, wenn keine Gefahr für den Benutzer und die Personen, die sich neben ihm befinden, besteht. Es wird empfohlen, das Fahrzeug mit der entsprechenden Schutzausrüstung (Helm, Protektoren) zu benutzen.

Online-Bestand ausverkauft

In Geschäften nicht verfügbar

Merkmale

Motor-Nennleistung

250 Watts

Zusammenklappbar

Ja

Eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit

20 Km/h

Motorposition

Vorne

Maximaler Raddurchmesser

6.50 "

Farben

Schwarz

Farbe

Schwarz

Gewicht

9,5 kg

Herstellungsherkunft

Ausserhalb Europas hergestellt

Verfügbarkeit von Ersatzteilen

2 ANS

Zusätzliche Merkmale

4400 mAh Li-Ionen-Akku; 36V; Samsung 18650-Batterien; Ladezeit: 8-9 Stunden; 6,5-Zoll-Räder; Vorderradaufhängung; LCD; 3 Unterstützungsmodi 1: 6 km/h / 2: 15 km/h - 3: 20 km/h; Elektrisches Bremsen; LEDs vorne und hinten; Ladezeit 3 Stunden

; Übungsniveau: Alle Niveaus; Material: Aluminium

SKU

13943708

EAN

3760256554326

Beschreibung

Das folgende Produkt entspricht der Anwendungsverordnung Nr. 2019-1082 vom 23. Oktober 2019. Erinnerung an die Vorschriften: Am 25. Oktober wurde die Anwendungsverordnung Nr. 2019-1082 vom 23. Oktober 2019 in Bezug auf die Vorschriften im Amtsblatt veröffentlicht Personenverkehr In Artikel 3 wird festgelegt, dass Fahrzeuge ohne Sitz, die für die Beförderung durch eine einzelne Person ausgelegt und gebaut sind und ohne Ausrüstung für den Gütertransport sind und die mit einem nicht thermischen Motor oder einer nicht thermischen Unterstützung ausgestattet sind, 25 km/hAs nicht überschreiten dürfen Ab heute wird das Fahren eines Rollers, der für eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h ausgelegt ist (konstruktionsbedingt oder nachdem er ungebremst war), im Falle einer behördlichen Kontrolle mit einer Geldstrafe von 1.500 Euro oder sogar 3.000 Euro im Wiederholungsfall belegt.

Kundenmeinungen

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